Honorarnoten, die der Betriebsprüfung standhalten
Jede Honorarnote bekommt eine lückenlose Nummer pro Jahr, wird nach dem Abschluss eingefroren und jeder Versand wird protokolliert. Das ist, was § 11 UStG und § 132 BAO verlangen, und was eine Prüfung nachsieht. Ein Monatslauf erstellt und verschickt alle offenen Honorarnoten auf einmal, statt einzeln an zwei Abenden.